Kieferorthopädie



Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegen könnte, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur kieferorthopädischen Untersuchung und Beratung.
Bis zum 18. Lebensjahr tragen die Krankenkassen die Kosten für diesen Termin, darüber hinaus sind diese (bis auf bei besonderen Ausnahmefällen) nicht mehr leistungspflichtig.
Großen Wert legen wir während der gesamten Behandlungsdauer (oft über mehrere Jahre) auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und individuelle Betreuung unserer Patienten insbesondere auch in der Prophylaxe, um Zahnschäden auch während der kieferorthopädischen Behandlung vorzubeugen.